Ausbildung entsprechend der berufsgenossenschaftlichen Information: DGUV I 518
Gemeindehaus Söllnitz / An der Magdel 5a, Ortsteil Söllnitz, 99444 Blankenhain
09:00 – 14:30 Uhr
Die Anzahl der Brandschutzhelfer in einem Betrieb richtet sich nach der Mitarbeiterzahl.
Die Richtlinie ist: 5% der Mitarbeiter müssen Brandschutzhelfer sein.
20 Mitarbeiter 1 Brandschutzhelfer
40 Mitarbeiter 2 Brandschutzhelfer
Die betrieblichen Brandschutzhelfer sind in der Lage Brände in ihrer Entstehungsphase zu löschen. Hat ein Betrieb eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern, wird die Sicherheit im Unternehmen erhöht.
Jörg Reissig ist passioniertes und erfahrenes Mitglied der freiwilligen Feuerwehr
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Ihre Mitarbeiter sind Ihr größter Schatz! Schützen Sie sie!
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