Unternehmen sind verpflichtet festzustellen, welche Gefährdungen von den Stoffen ausgehen.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter sicherheits-technisch professionell betreut werden.
Unternehmen sind verpflichtet festzustellen, welche Gefährdungen von den Stoffen ausgehen.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sieht vor, dass ein Arbeitgeber für die sicherheitstechnische Betreuung seiner Mitarbeiter Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen muss. In der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) werden anhand der Mitarbeiterzahl und der Betreuungsgruppe die Anzahl der Stunden festgelegt, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden muss. Die Fachkraft kann dabei ein qualifizierter Mitarbeiter des Betriebes sein, der umfangreiche Schulungen erhalten hat. Häufig in Anspruch genommen wird auch eine externe Fachkraft.
Wir unterstützen Arbeitgeber als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beratend und gestalten den Arbeitsschutz aktiv. Dabei können wir auch durch auf Mitarbeiter bezüglich der sicherheits- und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen hinwirken, sie entsprechend organisieren und motivieren.
Je nach Kundenwunsch betrifft dies:
Auf einer Baustelle lauern viele Gefahren. Die Ursachen sind vielfältig. Termindruck bei der Auftragsbearbeitung und der mangelnde Absprache zwischen den verschiedenen Beteiligten an dem Bau erhöhen das Gefährdungsrisiko für die Mitarbeiter auf der Baustelle dazu erheblich. Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, kurz SiGeKo, koordiniert die Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle zwischen allen beteiligten Unternehmen. Grundlage für diese Tätigkeit ist der § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV). Ein SiGeKo ist oft schon bei der Planung des Baus beteiligt und arbeitet Pläne für geeignete Schutzmaßnahmen aus.
Als SiGeKo untersuchen wir:
Ein Brandschutzbeauftragter schützt auf organisatorischer Ebene die Mitarbeiter und Gebäude vor Schäden durch Brände und Explosionen. Für die Unternehmer sind Brände ein Supergau und Grund genug, um sich nachhaltig mit der Brandvermeidung auseinanderzusetzen. Häufig ist die Nichtbeachtung grundlegender Brandschutzregeln Ursache von Bränden. Wenn Baugenehmigungen für Gebäude erteilt werden, werden häufig Brandschutzbeauftragte von Rechtswegen gefordert – nicht nur beim Neubau, sondern auch beim Anbau.
Die Aufgaben eine Brandschutzbeauftragten sind u.a.:
Als Sicherheitsingenieure beraten wir Sie in den Belangen des vorbeugenden Brandschutzes und informieren Sie über die wichtigsten Regelwerke zum Brandschutz sowie deren praktischer Anwendung. Dies sind unter anderem:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Unfälle, Verletzungen und berufsbedingte Erkrankungen geben Anlass, sich verstärkt mit der Arbeitssicherheit in ihrem Unternehmen auseinanderzusetzen. Je nach der Schwere des Unfalls bringt dieser viel Aufregung in das Unternehmen. Fällt ein Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall länger als drei Tage aus, ist der Unfall der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Dabei müssen sich Arbeitgeber auch intensiv mit den Ursachen des Arbeitsunfalls auseinandersetzen. Die richtige Analyse des Vorfalls hilft, Schwerpunkte und Gefahrenquellen aufzudecken und künftigen Fehler und Unfälle durch die gewonnenen Erkenntnisse zu vermeiden.
Der Arbeitsschutz ist die Summe aller Präventionsmaßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. Diese Maßnahmen gewährleisten die Arbeitssicherheit. Unter arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren versteht man unter anderem Lärmarbeit oder die Arbeit mit Gefahrstoffen.
Wir unterstützen Sie, um Arbeitsunfälle zu vermeiden in erster Linie durch die Beseitigung von Gefahren. Soweit dies nicht möglich ist, betreuen wir Sie bei Ihrem organisatorischen, persönlichen und technischen Arbeitsschutz. Dabei achten wir die Folge TOP, wobei technische Maßnahmen vor organisatorischen und den persönlichen präventiven Arbeitsschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Wo gibt es Gefährdungen für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und welche? Und was kann man tun, um Arbeitsplätze so sicher wie möglich zu gestalten? Je nach Arbeitsplatz und Arbeitsstätte bestehen für ihre Mitarbeiter Gefährdungen ganz unterschiedlicher Natur. Arbeitgebern schreibt der Gesetzgeber daher vor, eine Beurteilung möglicher Gefährdungen je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Auf der Basis dieser Beurteilung treffen wir gemeinsam mit Ihnen geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter. Zu den Gefährdungen gehören beispielsweise:
Verbesserungen der Arbeitssicherheit in einem Unternehmen sind immer möglich. Ob Maßnahmen zum Arbeitsschutz tatsächlich greifen, können Sie bei Sicherheitsbegehungen ergründen. Bei regelmäßigen Kontrollen erkennen Sie Probleme und Gefahrenquellen und prüfen, ob sich Mitarbeiter sicherheitsgerecht verhalten.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit führen wir für Sie und mit Ihnen Sicherheitsbegehungen durch, um Gefährdungen aufzudecken. In enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung erarbeiten wir dann Maßnahmen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu verbessern. Begehungen unternehmen wir im besten Fall, falls die Geschäftsführung verhindert ist, auch gemeinsam mit Vorgesetzten (Führungskräften), da diese neben dem Arbeitsgeber Verantwortung in Sachen Arbeitsschutz tragen.
Firmen mit mehr als 20 Beschäftigten benötigen laut § 20 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) zudem mindestens einen Sicherheitsbeauftragten. Sie sorgen dafür, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin, dies kann zum Beispiel das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung sein (Schutzhelm, Schutzhandschuhe usw.) sein.
Wenn Mitarbeiter Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder wenn bei den Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen, ist ein Unternehmen verpflichtet festzustellen, welche Gefährdungen von den Stoffen ausgehen. Als Gefahrstoff gelten gemäß Chemikaliengesetz (ChemG) Stoffe oder Stoffgemische, die mindestens ein Gefährlichkeitsmerkmal aufweisen. Zu diesen Merkmalen gehören bespielsweise die Explosionsgefahr, die Giftigkeit, ätzende Wirkung oder die Entzündbarkeit. Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften sind vom Unternehmen zu erfassen, die Gefährdungen einzustufen und auf Sicherheitsmaßnahmen und -datenblätter zu verweisen. Geregelt wird die Kennzeichnung und der Umgang mit Gefahrstoffen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Wenn auf den Umgang mit dem Gefahrstoff nicht verzichtet werden kann und auch ungefährlichere Stoffe oder Stoffgemische ersatzweise nicht verwendet werden können, unterstützen wir Sie bei den folgenden Maßnahmen:
Ggf. müssen zusätzlich technische Schutzmaßnahmen getroffen werden bzw. persönliche Schutzausrüstungen (PSA) beim Umgang getragen oder weitere Maßnahmen durchgeführt werden.
Ein wesentlicher Baustein bei betrieblichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz sind Unterweisungen der Mitarbeiter. Ihnen gelten alle Schutzmaßnahmen und sie selbst sind dazu angehalten, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Durch die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter zu unterweisen. Grundsätzlich kann dies eine örtliche Führungskraft durchführen, da diese mit den Gefahren an den einzelnen Arbeitsplätze am besten vertraut ist. Dieser Vorgesetzte ist auch in der Lage, Kontrollen durchzuführen und ggf. Korrekturmaßnahmen anzuordnen.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie und Ihre Führungskräfte bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Unterweisungen. Wir erarbeiten für Sie Präsentationen und Schulungen und beteiligen uns an den Unterweisungen. Dabei sind wir geschult darin, die Mitarbeiter nachhaltig zu motivieren und für angemessene Verhaltensweisen zu sensiblisieren.
Neben dem Qualitätsmanagementsystem gibt es inzwischen auch Arbeitsschutzmanagementsysteme. Inhalte dieses Managementsystems sind ein Arbeitspaket, welches sämtliche Punkte des Arbeitsschutzes beinhaltet. Dies sind unter anderem:
Arbeitsschutzmanagementsystem führten wir z. B. bei fleischverarbeitenden Firmen ein. Die Zertifizierung erfolgte durch die ehemalige Fleischerei Berufsgenossenschaft (FBG). Da sich die Fleischereiberufsgenossenschaft inzwischen mit der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) zusammengeschlossen hat, wird nun die Rezertifizierung durch diese Berufsgenossenschaft durchgeführt. Die Anforderungen und Inhalte sind identisch geblieben.
Ein weiteres Arbeitsschutzmanagementsystem ist OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem). Es wird durch die staatliche Arbeitsschutzbehörde, beispielsweise in Thüringen durch das Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz, oder in Sachsen und Bayern durch das Regierungspräsidium, zertifiziert. Es wird gern bei Firmen eingeführt, da es teilweise finanziell gefördert wird.
Ausbildung entsprechend der berufsgenossenschaftlichen Information: DGUV I 518
Ort:
Gemeindehaus Söllnitz / An der Magdel 5a, Ortsteil Söllnitz, 99444 Blankenhain
Uhrzeit:
09.00 – 14.30 Uhr
Kosten:
200 € pro Person
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